Unsere Mitglieder
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Mitgliedschaft und Statuten
EIT.nordwest setzt sich für seine Mitglieder ein:
- Erhalt sämtlicher Kalkulationshilfen und Richtpreis-Empfehlungen zu Mitglieder-Konditionen
- Erhalt von betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu Mitglieder-Konditionen
- Eigene Branchenlösung Arbeitssicherheit (Vollzug der EKAS-Richtlinien)
- Kontakt und Zusammenarbeit mit EIT.swiss und den dazugehörigen Sektionen
- Berufsbildung (verbandseigenes Ausbildungszentrum) mit überbetrieblichen Kursen zu Mitglieder-Konditionen
- Verbandseigene Weiterbildungsveranstaltungen und gesellschaftliche Anlässe
- Anschluss an die Familienausgleichskasse GEFAK
- Anschluss an die AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 (vorteilhafte Verwaltungskosten)
- Vertretung der Arbeitsgeberinteressen durch den Verband
- Verbandseigener Rechtsdienst (Erstberatung pro Fall sowie kleinere Auskünfte kostenlos)
- Infos über den Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Vermietung von LAN- und TV-Messgeräten
Statuten
Hier finden Sie die kompletten Statuten von EIT.nordwest. Diesen können Sie alles über Sinn und Zweck von EIT.nordwest entnehmen.