Lohnanpassungen 2026
Gerne informieren wir Sie hiermit über die Lohnanpassungen 2026. Die Paritätische Landeskommission hat an ihrer Sitzung vom 14.Oktober 2025 gem. Art. 8.8 c) des Gesamtarbeitsvertrages 2020-2023 der Schweizerischen Elektrobranche (GAV) folgende Lohnerhöhungen per 1. Januar 2026 beschlossen:
Effektivlöhne
1. Die per 31. Dezember 2025 gültigen Effektivlöhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden, werden generell um 0.2 %, mindestens jedoch um CHF 50.- pro Monat, erhöht. Nur die Mitarbeitenden, die vor dem 1. Oktober 2025 beim gleichen Arbeitgeber angestellt waren, haben einen Anspruch auf eine generelle Lohnerhöhung der Effektivlöhne per 1. Januar 2026. Mitarbeitende, die einen Arbeitsvertrag ab 1. Oktober 2025 oder später abgeschlossen haben, haben keinen Anspruch auf eine generelle Lohnerhöhung per 1. Januar 2026.
2. Es gibt keine individuelle Lohnerhöhung.
Mindestlöhne
Die Mindestlöhne bleiben unverändert auf dem Stand vom 1. Januar 2021.
Die oben ausgeführten Details zu den Lohnanpassungen 2026 sind als Minimalvorgaben zu betrachten. In unserer Branche ist das wirtschaftliche Umfeld schweizweit sehr unterschiedlich. Betriebe, die in Regionen mit grosser wirtschaftlicher Stärke arbeiten, können ihren Mitarbeitenden selbstverständlich grössere Lohnanpassungen per 1. Januar 2026 zugutekommen lassen.
Bitte lesen Sie den aktuellen Anhang 5c zum GAV.